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    28. August 2019

    ayonik erhält Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    28. August 2019
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    Im August 2019 erhielt die ayonik die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Die Beantragung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung war eine strategische Unternehmensentscheidung, um der am Markt häufiger werdenden Anforderung, auch hochqualifizierte IT-Spezialisten in Arbeitnehmerüberlassung bereitzustellen, gerecht zu werden. Mit Erlangung der Erlaubnis durch die Arbeitsagentur können nun rechtssicher auch ANÜ Geschäfte abgewickelt werden.

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